Lily from animove, on 13 July 2016 - 10:59 AM, said:
achja, all die klagewellen gegen kinder die symbole malen die geschützt sind. arme kinder.
Die art der Verwendung entscheidet ob du urheberrechte verletzt oder nicht. Nachmalen von symbolen und co ist generell nciht strafbar oder haftbar in irgend einer Weise.Ansonsten hätte ich gern die gesetzliche Grundlage welches anderes geltent macht.
haha... lol... wenn du Zuhause auf einem Blatt Papier ein Logo nachmalst ist das keine Urheberechtsverletzung, wenn du es 1:1 überträgst und veröffentlichst dann schon.
Transferiere deine Gedanken mal auf folgendes. Myspace, Youtube, Soundcloud etc. sind alles Webseiten die sich mit User generated Content füllen. Wenn ich dort etwas hochlade welches Fremdanteile anderer Urheber verwendet, dann ist das eine Urheberechtsverletzung.
Hier bei MW:O wenn du eine Unit erstellst darf sie laut AGB keine existierende Unit aus dem Tabletop Lore sein, da die Namen geschützt sind. Logos, Marken, Geschmacksmuster, Musik ist alles das selbe solange ein Werk über künstlerische Schöpfungshöhe verfügt, hat der Schöpfer das Urheberecht. Er kann das anmelden, z.B. beim Deutschen Patent und Markenamt, oder bei der GEMA, oder bei Creative Commons... oder oder... es muss aber nicht sein, jeder "Schnappschuss" mit einem Handy genießt bereits Urheberecht.
Also wie gesagt, wenn du irgendwo etwas veröffentlichst begehst du eine Urheberechtsverletzung sofern du Werke mit gegebener Schöpfungshöhe verwendest für die du dir nicht ausdrücklich vorher eine Genehmigung oder die Lizenzen eingeholt hast. https://www.amazon.de/Nutzergenerierte-Inhalte-als-Gegenstand-Privatrechts-ebook/dp/B00TZZR00O/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1468453231&sr=1-1&keywords=9783642124112
Wenns dich interessiert, hier haste Lektüre.